Die Schützengilden und Schützenvereine im Wandel der Zeiten
Schon im frühen Mittelalter vereinigten sich männliche Bürger in Schützengellschaften, -gilden und -vereinen. In Spanien sollen bereits im 7. Jh. derartige Vereinigungen existiert haben, die nach strengen Regeln Schießübungen mit dem Bogen abgehalten haben.
Unter "Heinrich dem Vogler" (Regierungszeit 919 - 936) wurden Schützenvereinigungen zum Schutz vor Eindringlingen gebildet und es wurden feste Schießplätze angelegt.
In deutschen Chroniken finden Schützenvereinigungen aber erst ab dem 12. Jh. nähere Erwähnung. Die rasch wachsenden Städte mit ihrem Bürgertum führten zur raschen Entwicklung von Gewerbe und Handel. Das aufstrebende Bürgertum stellte feste Regeln für das Gemeinwesen, Handwerk und Gewerbe auf. So vereinigten sich die Handwerker in Zünften und Innungen, welche z.T. heute noch bestehen bzw. wieder entstanden sind. Aus den Zünften bildeten sich die Schützenvereinigungen, wobei jede Zunft oder Innung für einen bestimmten Stadtteil und dessen Verteidigung verantwortlich war.
Jede Zunft handelte nach Ordnungen die für die Mitglieder verbindlich waren. Diese Ordnungen waren meist die Grundlage für die Statuten der Schützengesellschaften und -vereine. Die Mitgliedschaft wurde durch eine Aufnahmegebühr erworben und es wurden Jahresbeiträge erhoben. Alle Mitglieder einer Zunft waren verpflichtet regelmäßig an Schießübungen, meist am Sonntage nach dem Gottesdienst, teilzunehmen. Jeder Bürgerhaushalt war gehalten einen Teil der Bewaffnung selbst zu erwerben. Das Haus eines Schusters hatte z.B. "eine halbe Hakenbüchse, einen Harnisch und einen Spieß" zu halten. Mit einer halben Hakenbüchse ist hier das Kaliber gemeint. Wer sich keine eigenen Waffen leisten konnte wurde aus städtischen Zeughäusern versorgt. Alte Zeughäuser sind heute noch vieler Orts vorhanden, hauptsächlich im süddeutschen Raum.
Die Schießübungen wurden bald über die Städte hinaus abgehalten, so fand 1429 in Nürnberg ein großes Scheibenschießfest mit Handrohren statt, denn der Bogen und später auch die Armbrust wurden allmählich durch die Feuerwaffen abgelöst, deren Entwicklung ab Mitte des 14. Jh. begann. 1500 fand zu Leipzig ein großes Scheibenschießen statt, zu dem die "Gemeinen Schießgesellen für Armbrust und Büchsen" geladen hatten. Geschossen wurde auf eine hölzerne Scheibe von zweieinhalb Ellen Breite und zweieinhalb Ellen Länge auf eine Entfernung von 300 Ellen.
Das waren für diese Zeit erstaunliche Leistungen wenn man bedenkt, dass eine Leipziger Elle nach heutigem Maß 56,5 cm lang war. Es ergibt sich sich daraus eine Schussentfernung von rund 169,5 m.
Die Bürgerlichen Schützengesellschaften waren von ihren Schützenfesten, welche mit großem Aufwand gefeiert wurden, abgesehen, militärisch wenig effektiv. Es fehlte ein einheitliches Kommando und eine straffe militärische Ausbildung. Außer ihrem guten Willen und die Bereitschaft zur Verteidigung ihrer Stadt brachten die bürgerlichen Schützen nichts mit. Konnten in den frühen Tagen noch Angriffe von Räuberbanden und kleinen räuberischen Landadligen erfolgreich abgewehrt werden, so änderte sich die Lage dramatisch während des Dreißigjährigen Krieges von 1618 bis 1648. Die Bürgerwehren hatten den gut bewaffneten und gut ausgebildeten Söldnerheeren der Feindarmeen nichts entgegen zu setzen.
Feudalherrscher gingen immer mehr dazu über stehende Heere, gebildet aus freiwilligen Söldnern, zumeist Ausländer aus aller Herren Länder, aufzustellen, zum großen Teil aus Schweizern. Die Schweizer Garden gibt es noch heute, es sei hier nur die Wache im Vatikan genannt, welche im Jahr 2006 ihr 500 jähriges Bestehen feierte. Feldhauptleute aus der Schweiz waren gefragte Männer bei allen Kriegsparteien. Die Mannschaften waren reine Söldner. Sie bestanden in der Hauptsache aus zwangsrekrutierten Bauern und Handwerksgesellen, aber auch Freiwilligen die auf ihr Glück hofften.
Die stehenden Heere verfügten über eine einheitliche Führung durch den Feldherren und den Landesherrscher. Gerhardt von Scharnhorst hat rund 150 Jahre nach der vernichtenden Niederlage der Preußen bei Jena und Auerstet, in seinen Reformwerken die Vorteile von stehenden Heeren hervorgehoben.
Der Leipziger Militärhistoriker Dr. Dieter Walz schreibt in seinem Buch "Der Tod kam als Sachsengänger" erschienen im Passage-Verlag Leipzig 1994,
Zitat: "Der sächsische Kurfürst Johann Georg I. strebte mit dem sog. Sächsischen Landesdefensionswerk, durchden Landtagsausschuss zu Torgau 1612 beschlossen sowie mit "Artikelbrief zur Verteidigungsordnung" im Lager zu Mühlberg 1615 festgeschrieben und nach Musterung erstmalig allgemein verlesen. Damit suchte sich auch Kursachsen für die bevorstehenden kriegerisch-politischen Verwicklungen im Reiche abzusichern. Neben den städtischen Bürgermilizen und bezahlten Soldkompanien sowie den traditionellen "Ritterpferden" (einer Lehensreiterei der landsässigen adligen Gutsherren, wobei diese je nach Vermögen und Landbesitz einen oder mehrere berittene Söldner zu stellen und auszurüsten hatten) sollte hiermit ein weiterer Pfeiler der Landesverteidigung aufgerichtet und eine möglichst schlagkräftige Truppe zur Defension -also zur Landesverteidigung im Kriege und lediglich zum Einsatz im Lande selbst- geschaffen werden.
Dazu mussten jedes kursächsische Amt und jeder Gerichtsbezirk jeweils den 10. Mann stellen, obgleich alle wehrfähigen Vollbürger dienstpflichtig waren.
In dem Artikelbrief heißt es unter anderem, ... dass nur Defensioner der Augsburgischen Konfession in Frage kämen (also Katholiken, Ausländer und Juden galten danach als nicht wehrfähig, weil ohne volle Bürgerrechte) sowie ehrliche und nicht vorbestrafte Leute; dass alle Defensioner auf ihren obersten Kriegsherren, den sächsischen Kurfürsten, vereidigt sind und zu unbedingtem Gehorsam gegenüber allen ihren Offizieren und Oberen verpflichtet; dass die Defensioner ein geregeltes Beschwerderecht besaßen, jedoch Zusammenrottungen oder Meuterei strengstens bestraft würden; dass sich ein jeder Defensioner befleißigen solle, sich und seinen Stand sowie das Ansehen seines Kriegsherrn jederzeit hochzuhalten, nicht zu fluchen, zu lästern und zu schwören, das Saufen und lästige Zutrinken zu unterlassen (wer in Trunkenheit straffällig werde, sei ungeachtet dessen so zu strafen, als wenn er seine Straftat im nüchterenen Zustand begangen habe).
Dieses ganze weitläufige Regelwerk war ja bestimmt gut gemeint und scharf bedacht worden; auch schien es recht nützlich zu sein. Unterm Strich -und bei Umsetzung dieser Defensions-Theorie in die harte Kriegspraxis- ergab sich dann aber, dass hierbei wenig mehr herauskam als eine Art Landsturm mit Waffe oder eben eine bessere Kommunalgarde und Landmiliz. Zur Verteidigung fester Plätze, zum Einsatz hinter den schützenden Mauern ihrer Vaterstadt und zur Verteidigung von Heim, Herd und Familie mochten die Defensioner als Halbsoldaten, die sie nun einmal waren, ja gerade noch geeignet sein. In offener Feldschlacht aber und in Auseinandersetzungen mit waffengeübten und kriegsgewohnten Söldnern mussten sie zwangsläufig versagen. Dies stellte die unglückselige Lehensreiterei der Sachsen bei Breitenfeld-Podelwitz 1631 dann auch in aller Peinlickeit (und eben nicht schlagend sondern fliehend) vor aller Welt nachhaltig unter Beweis." Zitat Ende.
Diese Erfahrung , welche für ihn tödlich endete, musste auch der Tiroler Freiheitskämpfer Andreas Hofer machen. Mit seinen Tiroler Schützen konnte er anfänglich erstaunliche Erfolge erringen. Die Tiroler Schützen mit ihren exakt schießenden, gezogenen Doppelbüchsen brachten dem mit Napoleon verbündeten Bayern empfindliche Verluste bei. Im weiteren Kriegsverlauf waren sie aber den kampferfahrenen Franzosen nicht gewachsen. Mangelnde militärische Erfahrung und kleinliches Führungsgerangel bedeuteten das Ende des Aufstandes. Andreas Hofer wurde durch Verrat gefangen genommen und am 20.02.1810 in Mantua erschossen.
Nach Ende des Dreißigjährigen Krieges hatten die bürgerlichen Schützengilden ihre Bedeutung als Bürgerwehren entgültig verloren. Von jetzt an kam es darauf an in den Schützengesellschaften inneren Zusammenhalt zu finden und eine geschlossene Gemeinschaft gegenüber dem erstarkenden Adel zu bilden. Einige Herrscher verboten sogar zeitweilig das bürgerliche Schützenwesen. Friedrich II. ("der Große") war ein erbitterter Gegner der Schützengesellschaften. Wie es um diese Zeit in Sachsen aussah ist leider nicht mehr festzustellen. Haben die Schützen in Städten und Dörfern bei deren Verteidigung noch eine gewisse Rolle gespielt, eine größere Bedeutung hatten sie jedoch nicht mehr. Wie wollten auch die kleinen Bürgerwehren gegen die bestens gedrillten und zum Kadavergehorsam geprügelten Preußentruppen standhalten?
Am 17. Oktober kapitulierte die sächsische Armee, ob es noch vereinzelten Widerstand durch Bürgerwehren gegeben hat ist nicht belegt, aber ausgeschlossen ist es nicht. Die Militärgeschichtsschreibung hat für solche eventuellen, kleineren Scharmützel kein großes Interesse gezeigt, es werden fasst ausschließlich die großen Schlachten und die Größe der jeweiligen Feldherren hervorgehoben, wen interesierte schon der Kleinkrieg der Untertanen im Kampfe um ihre Freiheit und das Leben ihrer Familien, wo es doch um Landraub und Machtvergrößerung ging. Für solche "Kleinigkeiten" ist in der feudalen und späteren bürgerlichen Geschichtsschreibung kein Platz. Nach unserem heutigen Sprachgebrauch würde man sagen, mit einem kleinen Schustermeister, welcher mit einer Hand voll mutiger Männer und Frauen nebst ihren Kindern (die Jungen luden meist in Deckung die abgeschossenen Waffen der Väter nach) waren eben keine Schlagzeilen zu machen.
Nach der bürgerlichen Revolution von 1848/49 begannen sich die Verhältnisse zu Gunsten der bürgerlichen Schützngesellschaften zu ändern. Die Monarchen hatten erkannt, dass die Schützengesellschaften und -vereine zur Hochhaltung von nationalen und militärischen Traditionen gut zu gebrauchen sind. Was noch wenige Jahrzehnte vorher bei Leibesstrafe verboten war, wurde plötzlich huldvoll gefördert.
Man nahm sich die Schweiz zum Vorbild und schuf Ähnliches. In der Schweiz ist es bis heute Brauch jährlich ein Freischießen zu veranstalten, bei dem sich die jungen, wehrfähigen Männer an Büchse und Zielscheibe beweisen müssen. 1861 wurde in Gotha ein "Allgemeines deutsches Schützen- und Turnfest" veranstaltet und der "Deutsche Schützenbund" gegründet. Die Höhepunkte der Schützengesellschaften lagen, zwischen der Reichseinigung von 1871 und der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten 1933. Neben dem rein sportlichen Schießen hatte die Brauchtumspflege einen hohen Stellenwert. Durch die NS-Propaganda wurde die Vaterlandsliebe vieler Deutscher für ihre chauvinistischen Zwecke missbraucht. Nach Ende der braunen Diktatur kam das Schützenwesen in der damaligen "Sowjetischen Besatzungszone" völlig zum Erliegen. Viele wertvolle Waffen wurden sinnlos zerstört und gingen für immer verloren. Wenn man heute durch die Museen geht kann man noch oft Spuren blinder Zerstörungswut an ehemals wertvollen Waffen sehen. Wobei das nicht aufs Konto der Sowjetsoldaten und deren Führung geht, denn diese wussten genau was wertvoll war und was nicht.
In den folgenden 40 Jahren ruhte das Vereinsleben der Schützenvereine völlig. Wer Schießsport betreiben wollte konnte dies im Rahmen der GST (Gesellschaft für Sport und Technik) tun, ein privater Waffenbesitz war, bis auf Jagdwaffen von Mitgliedern der örtlichen Jagdgesellschaften, absolut ausgeschlossen. Nach der Wende erlebte das Schützenwesen in den neuen Bundesländern eine Neubelebung. Viele Vereine und Schützengesellschaften gründeten sich neu oder belebten sich wieder, was man an ihren Namen leicht ablesen kann.
Eine besondere Form der bürgerlichen Schützenvereine sei hier noch erwähnt, es handelt sich dabei um Bürgerwehren als Kommunalgarden.
Als abschließendes Beispiel sollen hier die Leipziger Kommunalgarden von 1830 dienen.
Im Jahr 1830, vierzig Jahre nach dem sächsischen Bauernaufstand, kommt es in den Städten Sachsens zu Rebellionen. Was waren die Ursachen? Eine lärmende Polterabendgesellschaft zerschlägt traditionsgemäß auf der Straße Geschirr und verursacht einen handfesten Lärm. Die herbeigerufene Polizei wird verhauen und in die Flucht geschlagen. So geschehen am 2. September 1830 in Leipzig. Dieser an und für sich bedeutungslose Anlass ist Auftakt zu Unruhen, welche drei Tage und Nächte andauern. Wie kam es zu diesen Unruhen? Voller Hoffnung waren die Bürger und Bauern nach Ende der napoleonischen Fremdherrschaft in Deutschland auf Verbesserung der Lebensumstände gewesen, wofür so viele Opfer gebracht werden mussten. Der Feudaladel dachte aber nicht im geringsten daran, an der alten, angeblich von Gott gewollten, Obrigkeitsordnung, irgend etwas zu ändern. Zu tief saß der Schock der Revolution in Frankreich von 1789. Bürgerrechte und Freiheit waren für das Feudalsystem einfach zu viel, doch der revolutionäre Wind war nicht mehr aufzuhalten. In den Städten im Sachsenlande kam es vermehrt zu Unruhen. Handwerker, Gesellen, Lehrlinge, Studenten usw. gehen auf die Straßen, es ist keinerlei Ordnung aufrecht zu erhalten, es herrscht absolute Anarchie. Diese Ereignisse spielten sich in der Nacht vom 4. zum 5. August 1830 ab, nachdem am Nachmittag des 4. August die Nachricht von der Julirevolution aus Frankreich eingetroffen ist. Die Ernüchterung am Morgen war jedoch groß, als die Leipziger sahen, was ein losgelassener Pöbel anrichten kann. Dem Magistrat von Leipzig blieb keine Wahl als ein Hilferuf um Militärunterstützung in die Residenz nach Dresden. Auch die Leipziger Bürger wurden um Mithilfe zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung aufgerufen. Die Leipziger Kommunalgarde war zum Schutz der Stadt entstanden. Die Garde hatte eine Stärke von ca. 1000 Mann und soll nun für Ruhe und Ordnung in der Stadt sorgen. Denn auch in der Demokratie mit "Freien Bürgern" geht es nicht ohne Ordnung, wenn ein funktionierendes Gemeinwesen aufrecht erhalten werden soll.